Jungendfeuerwerk

Kinder- oder Jugendfeuerwerkskörper sind Feuerwerkskörper mit minimalem Einsatz von Chemikalien. Sie können ganzjährig ohne behördliche Genehmigung gekauft werden und stellen keine Gefahr für Kinder und Jugendliche dar. Dennoch sollte die Zündung solcher Feuerwerkskörper von Personen, die über 12 Jahre alt sind, erfolgen.
Zum Kinder- und Jugendfeuerwerk zählen: Knallerbsen, Knallteufel, Knatterbälle, Feuerwirbel, Wunderkerzen, Bengalfackeln, Zaubervulkane, Silberblüten, Eisvögel u.v.m.